Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kirchensteuer als Sonderausgabe?
21.12.2010, 22:36
Beitrag: #11
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Die Erbschaftsteuer finde ich hier nicht spannend, den SA-Abzug hingegen sehr.

Gefunden habe ich auch nichts, was aber auch daran liegen kann, dass ich nicht genug gesucht habe.


Also komme ich mal teleologisch:
WARUM wird der KiSt-Abzug überhaupt zum Abzug zugelassen, was steckt dahinter? Als lex specialis zu § 12 Nr. 3 muss ein Grund vorliegen, der schwerer wiegt als das Abzugsverbot.

Eine Sozialnorm? Dann kann der Abzug bei den Erben nicht versagt werden, da dies ein Verstoß gegen die sozialen Verpflichtungen darstellte. Wer es gern möchte: Damit der Erblasser auch wirklich in den Himmel kommt. Hier würde also der Grund für die Abzugsfähigkeit über den Tod hinauswirken. Keine Ahnung, ob eine solche Argumentation greift, aber die Abzugsfähigkeit der KiSt stammt ja aus einer Zeit, in der solche Vorstellungen durchaus normal waren.

Wenn keine Sozialnorm - was dann?

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.12.2010, 23:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2010 23:40 von meyer.)
Beitrag: #12
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
ecro schrieb:Gefunden habe ich auch nichts, was aber auch daran liegen kann, dass ich nicht genug gesucht habe.
Brauchen Sie ja auch nicht. Der BFH (vom 05.02.1960, VI 204/59 U mit Bezugnahme auf VI 57/55 U vom 01.03.1957) wurde ja schon in den Vorbeiträgen mit eindeutiger Rechtsprechung angeführt und der sollte doch einschließich Veröffentlichung im BStBl. und Erwähnung in den einschlägigen ESt-Kommentaren erstmal reichen, so lange die Verwaltung sich nicht offiziell dagegen stellt und dem BFH Gelegenheit gibt, seine Auffassung dazu zu überdenken.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 07:27
Beitrag: #13
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Ja, das kommt davon, wenn man den Leitsatz zu flüchtig liest und bei "Vermögensteuer" klebenbleibt.

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 09:00
Beitrag: #14
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Hallo,

ich gehöre in diesem Fall nun einmal zu der großen Gruppe der Zweifler der EST-Kommentatoren, und befinde mich damit in erlauchter Gesellschaft.

Das entscheidende Argument ist wohl eher das BFH-Urteil von 1960, dass hier - schon im Leitsatz - dezidiert auf die Abzugsmöglichkeit der Kirchensteuer des Erblassers beim Erben abstellt. Und insoweit würde ich dann auch beide Urteile zitieren.


Der BFH war 1957 der Meinung, dass die Rechtsstellung des Erben so stark ist, dass er, ungeachtet der vermögensrechtlichen Bereicherung, in die vollständige Rechtsposition des Erblassers eintritt. Die damit verbundene Aufwandsbeseitigung (Übernahme der Schuld) so verpflichtend ist, dass ihm der Sonderausgabenabzug zuzurechnen ist.

Das Gegenargument der Verwaltung kann sich letztlich nur darauf beschränken, dass hier zwei völlig verschiedene Rechtssubjekte (Erblasser und Erbe) vorhanden sind, und dass die Übernahme fremder Verpflichtungen nicht zu eigenem abzugsfähigem Aufwand führen kann.

Lassen wir es dahingestellt, ob es zu einer Kontroverse und anschließendem Klageverfahren mit der Verwaltung kommt. Allerdings mag ich dies auch nicht ausschließen wollen, wenn es hier um beträchtliche Beträge geht.


Insoweit Ansatz der Kirchensteuer bei den Erben und abwarten. Mit den BFH-Urteilen ist die eigene Rechtsposition doch recht stark, zumal es bis heute weder im Gesetz noch in den Verwaltungsanweisungen eine nähere oder gegenteilige Regelung zu geben scheint.


Danke für den konstruktiven Meinungsaustausch.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 09:01
Beitrag: #15
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
ich danke euch allen. Smile bin in den letzten 2 tagen leider nicht dazu gekommen, mich an der diskussion zu beteiligen Sad

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 10:24
Beitrag: #16
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
und schon wieder die Kirchensteuer, doch diesmal in einem anderen Zusammenhang. Kann mir bitte einer den ab 2011 geltenden § 10 I Nr. 4 EStG erklären?

Warum soll auf Kapitalerträge gezahlte Kirchensteuer nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig sein? M.E. war/ist die Regelung des § 51a III EStG vollkommen ausreichend? Wo bzw in welchen Fällen kann es denn dort zu einer Doppelbegünstigung kommen? Das will mir noch nicht ganz einleuchten. Oder habe ich eine wesentliche Änderung im System der Abgeltungsteuer verpasst?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 11:27
Beitrag: #17
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Erklärung lt. Gesetzesvorschlagsbegründung des Bundesrats:
Bundesratsdrucksache 318/10B v. 09.07.2010, S. 21
zusammengefasst: "bisherige Regelung gegen Intention des Gesetzgebers"

"Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wird nicht - wie gegenwärtig in § 10
Abs. 1 Nr. 4 EStG ausgeführt - nach § 51a Abs. 2b bis 2d EStG erhoben,
sondern aufgrund der Kirchensteuerordnungen / -beschlüsse der steuer-
erhebenden Religionsgesellschaften bzw. Weltanschauungsgemeinschaften
nach Maßgabe der Kirchensteuergesetze der Länder. Die Regelungen in § 51a
Abs. 2c bis 2d EStG erlangen nur durch entsprechende Verweise in den
Kirchensteuergesetzen der Länder eine kirchensteuerliche Relevanz.
Weiterhin beschränkt sich der Wirkungskreis der Regelungen in § 51a Abs. 2b
bis 2d EStG auf die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur
Kapitalertragsteuer durch den Kirchensteuerabzugsverpflichteten bzw. durch
das Finanzamt (oder ggf. die Kirchenbehörde) im Rahmen einer gesonderten
(isolierten) Kirchensteuerveranlagung. Wird die Kirchensteuer im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung auf die mit gesondertem Tarif nach § 32d Abs.
1 EStG ermittelte Einkommensteuer erhoben, ermittelt sich die
Bemessungsgrundlage nach § 51a Abs. 1 und 2 (nicht 2d!) EStG. § 10 Abs. 1
Nr. 4 EStG ist somit gegenwärtig nicht weit genug gefasst, denn die
Kirchensteuer, die auf die mit gesondertem Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG
ermittelte Einkommensteuer entfällt, ist nach dem Gesetzeswortlaut - entgegen
der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers - weiterhin als Sonderausgabe
abziehbar."

Ich kommentiere lieber nichts...
Wollen wir wetten, dass unsere Abgeordneten kein Wort des obigen Geschwurbels verstanden haben?

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 14:26
Beitrag: #18
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
zaunkönig schrieb:ich gehöre in diesem Fall nun einmal zu der großen Gruppe der Zweifler der EST-Kommentatoren,
Das gestehen Ihnen wohl alle hier gerne zu. Ich hätte auch Zweifel, ob das so hält, wenn das nochmal vor dem BFH landet.

Aber als StB interessiert mich eigentlich nur die praktische Auswirkung zugunsten Mandant und ob die durchsetzbar ist.

Da zählt für mich ungeachtet abweichender Literaturmeinungen, dass es ein eindeutiges von der Verwaltung für allgemein anwendbar erklärtes BFH-Urteil zu dem Fall gibt und mir weder eine explizit gegenteilige neue Rechtsprechung noch eine anderweitige Verwaltungsanweisung dazu bekannt ist.

Tiefer einsteigen kann man dann immer noch, sollte die Verwaltung an ihrer früheren Meinung nicht mehr festhalten.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 16:18
Beitrag: #19
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
so, erklärungen sind erstellt. mal schauen was da noch kommt. ich werde berichten

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.12.2010, 17:40
Beitrag: #20
RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Taxman schrieb:Warum soll auf Kapitalerträge gezahlte Kirchensteuer nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig sein?

Weil er dann doppelt Steuern sparen würde.

Ohne Kirchenmitgliedschaft zahlt er 25 % Abgeltungsteuer. Punkt.

Bei Kirchenmitgliedschaft wird die Abgeltungsteuer gemindert, und zwar um die Formel in § 32d Abs. 1.

Daher logischerweise kein Sonderausgabenabzug.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation