Unzul�ssiger nachtr�glicher VdN
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23.03.2010, 21:42
Beitrag: #11
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RE: Unzul�ssiger nachtr�glicher VdN
Jetzt verstehe ich, was sie mit "einhaken" meinen. Mein heissgeliebten � 177 AO
![]() Aber da muss ich sie leider entt�uschen. Wenn das FA nach � 129 AO �ndert, dann ergibt sich kein "�nderungsrahmen" in den Sie einhaken k�nnen. Zitat:�nderungsobergrenze ist der Steuerbetrag, der sich als Summe der bisherigen Steuerfestsetzung und der steuerlichen Auswirkung aller selbst�ndigen steuererh�henden �nderungstatbest�nde ergibt. Der Verlust des VdN aufgrund einer �nderung nach � 129, zieht betragsm��ig keine �nderung zu Ungunsten nach sich. Stellt also an sich keinen steuererh�henden �nderungstatbestand dar. Insofern bleibt auch nix �ber zum saldieren. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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