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BilMoG ist durch!
28.05.2009, 17:40
Beitrag: #11
RE: BilMoG ist durch!
tolledeu schrieb:aber das HGB ist Gesetz!!!! Da wird nie und nimmer was vom FA kommen.
Sachte, das HGB ist das Gesetz der Kaufleute.
Und dazu gehören § 4/3 Überschussermittler nicht zwingend.
Für die regelt zunächst mal § 141 A0, wann sie buchführungspflichtig sind.
Und bisher bin ich zur Bilanzierung gegangen, wenn sie nach den Feststellungen der Finanzbehörde die Voraussetzungen erfüllt haben - und dies wurde stets vom Finanzamt mitgeteilt zusammen mit der Aufforderung, eine Eröffnungsbilanz auf den nächsten 1. Januar einzureichen.

Du hast natürlich Recht, die Zeiten und damit die Gesetze ändern sich.
ABER:

was mache ich mit meinem Handelsvertreter, der Fenster und Türen vermittelt, damit einen Aufwand von 40 Buchungszeilen mtl. verursacht, aber einen Umsatz von T€ 250 und einen Gewinn von T€ 100 erzielt?
Das Unternehmen erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb - er ist somit kein Kaufmann und § 241 a HGB ist auf ihn nicht anwendbar.

Muß ich nun bei jedem einzelnen prüfen, ob der EÜ-Rechner Kaufmann nach § 1 HGB ist?

Wenn ich für einen Unternehmer eine Überschussermittlung mache, stelle ich die Vermögenslage nicht "nicht richtig", sondern gar nicht dar.
Kommt es jemand (Bank, Lieferant, ...) auf die Vermögenslage an, werden sowieso weitere Unterlagen über die EÜR hinaus angefordert.
Aber, da gebe ich Dir ebenfalls recht, vielleicht habe ich das ganze etwas zu lax angepackt - Haftung ist natürlich mal wieder ein heißes Thema.

Gruß

tosch
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28.05.2009, 17:51
Beitrag: #12
RE: BilMoG ist durch!
Kiharu schrieb:Hier mal ein Ausschnitt aus einem BBK-Aufsatz,BBK Nr. 11 vom 05.06.2009 Seite 535
Einmal die Lotto-Zahlen von diesem WE bitte - oder woher kommt die Gewissheit dieses Datums?

Ciao Dragon
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28.05.2009, 18:03
Beitrag: #13
RE: BilMoG ist durch!
Big Grin Bitte nur an mich die Zahlen per PN, ich teile da ungern.Big Grin
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28.05.2009, 19:47
Beitrag: #14
RE: BilMoG ist durch!
Ne Leute, die Lottozahlen sind mir und die verrate ich niemandem!

Aber über Online-Zugang kann man auch schon die Aufsätze der nächsten Ausgabe der BBK abrufen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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28.05.2009, 21:49
Beitrag: #15
RE: BilMoG ist durch!
hier sind doch erstmal zwei dinge zu unterscheiden:

Handelsrecht und Steuerrecht

um überhaupt in den "genuss" von § 238ff. insbes. § 241a HGB zu kommen, muss ich nach den §§ 1-6 HGB erstmal die Kaufmannseigenschaft feststellen. ist die kaufmannseigenschaft nicht gegeben bin ich aus dem spiel doch schon raus.
demnach wäre der von tosch genannte versicherungsvertreter kein kaufmann wegen des § 1 II HGB. alles andere interessiert von handelsrechtlicher seite nicht mehr.

steuerrechtlich betrachtet kommen doch nur §§ 140, 141 AO in frage. § 140 AO scheidet im fall des vorgenannten Versicherungsvertreters aus. käme noch § 141 AO in betracht. hinsichtlich der schwellenwerte wäre § 141 AO sicherlich einschlägig, jedoch könnte man die Bewilligung von Erleichterungen beantragen, da m.e. die führung von büchern eine härte darstellt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. jedoch muss man immer auch den einzelfall abstellen.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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29.05.2009, 06:59
Beitrag: #16
RE: BilMoG ist durch!
Warum ihr jetzt noch darüber diskutieren wollt, auf wem § 241a HGB anzuwenden ist, erschließt sich mir nicht wirklich.

Ich gehe doch mal stark davon aus, dass @Tolle das weiss und abgeprüft hat, denn das war ja nicht die Ausgangsfrage.

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29.05.2009, 10:18
Beitrag: #17
RE: BilMoG ist durch!
Kiharu schrieb:Warum ihr jetzt noch darüber diskutieren wollt, auf wem § 241a HGB anzuwenden ist, erschließt sich mir nicht wirklich.
Ich habe das Thema angestoßen, indem ich darauf hinwies, dass ich erst auf Anforderung des FA zur Bilanzierung übergehe.
Aufgrund der hier vertretenen Meinungen werde ich meine bisherige Handhabung von Fall zu Fall überprüfen.
Damit war für mich diese Diskussion sinnvoll und nützlich.
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29.05.2009, 10:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.05.2009 10:21 von Kiharu.)
Beitrag: #18
RE: BilMoG ist durch!
Ich hatte eher gedacht, dass an mir was vorbei gegangen ist und ich mal wieder gar nichts verstanden habe. Aber dann ist ja doch alles im Lot. *grins*

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29.05.2009, 11:09
Beitrag: #19
RE: BilMoG ist durch!
Hallo,

bei den aufgeworfenen Fragen geht es nur um die Kaufleute die nur auf Grund der AO nicht buchführungspflichtig waren. Nun driftet auch hier beides auseinander. Auf der einen Seite die AO wo ich nach jetzigem Stand warten darf bis das FA mich auffordert auf der anderen Seite das HGB wo der Unternehmer in der Pflicht ist.

Ich vermute mal das die AO damit auch ausgehebelt wird, da ja dort steht ...soweit nicht nach anderen Gesetzen... also glaube ich nicht, das ich mich dahinter verstecken kann.

Klar ist, dass wenn ich nicht in den §1 HGB komme, ich raus bin aus der Geschichte und auf den Brief des FA warten kann. Nur habe ich so meine Bedenken, dass das mit dem eingerichteten Geschäftsbetrieb so einfach ist. Die Rechtsprechnung tat sich da schon immer schwer und jetzt wo es klare Grenzen gibt, glaube ich ist es eine Frage der Zeit wo ein Richter sagt, wenn die Grenzen überschritten werden liegt ein eingerichteter Geschäftsbetrieb vor.

Aber klar, das ist Spekulation, aber in Grenzfällen werde ich wohl davon ausgehen, das ein Gewerbe vorliegt. So ein Grenzfall habe ich z.B. bei einem gewerbl. Grundstückshandel (letztes Jahr 3 Objekte verkauft 2,9 Mio Umsatz 200.000 Gewinn). Ist 4/3 Rechner da das FA noch keine Mitteilung versand hat. Was mache ich in 2009 es stehen wieder 3 Objekte zum Verkauf.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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29.05.2009, 11:13
Beitrag: #20
RE: BilMoG ist durch!
Soll ich dir den Aufsatz aus den BBK mal per PN schicken?

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