BilMoG ist durch!
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03.04.2009, 12:14
Beitrag: #1
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BilMoG ist durch!
Hallo,
soeben hat der Bundesrat das BilMoG in der Fassung des Rechtsausschusses "abgenickt": Spiegel-Online Bundesrat und hier die nun gültige Fassung: BR-Drs. 270/09 Gruß, showbee |
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03.04.2009, 19:09
Beitrag: #2
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RE: BilMoG ist durch!
ich freu mich schon ...
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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08.04.2009, 18:53
Beitrag: #3
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RE: BilMoG ist durch!
Hurra
![]() Na dann mal schnell bei allen prüfungspflichtigen Mandanten überprüfen, ob die immer noch prüfungspflichtig sind.... Ich habe da nämlich einen der war immer knapp über den Grenzen des § 276 HGB ( klein/mittelgross) und liegt nun darunter. Wenn ich dem sage, dass er den Termin mit dem Wirtschaftsprüfer absagen kann weil er in den letzten beiden jahren die neuen grenzen nicht überschritten hat und damit nicht mehr prüfungspflichtig ist gibts nen Fest :-) lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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08.04.2009, 19:34
Beitrag: #4
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RE: BilMoG ist durch!
Jive schrieb:Wenn ich dem sage, dass er den Termin mit dem Wirtschaftsprüfer absagen kann weil er in den letzten beiden jahren die neuen grenzen nicht überschritten hat und damit nicht mehr prüfungspflichtig ist gibts nen Fest :-) aber vorher prüfen, ob das auch für zurückliegende Zeiträume gilt, gel? |
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08.04.2009, 23:27
Beitrag: #5
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RE: BilMoG ist durch!
also wenn ich nun Art. 66 EGHGB zu dieser späten stunde richtig verstanden habe, ist der JA 2009 deines mandanten nicht mehr prüfungspflichtig.
2008 wird ja eh schon durch sein, vermute ich mal "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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12.04.2009, 09:47
Beitrag: #6
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RE: BilMoG ist durch!
showbee schrieb:aber vorher prüfen, ob das auch für zurückliegende Zeiträume gilt, gel? Also soweit ich das gehört habe, gilt der spass auch für zurückliegende Zeiträume. Zumindest hat auf unser letzten Bezirksversammlung unser Vertreter im Landesvorsitz uns extra auf diesen Sachverhalt hingewiesen. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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28.05.2009, 14:05
Beitrag: #7
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RE: BilMoG ist durch!
Hallo,
ich greife das noch einmal auf aber auf eine Stufe niedriger... Ich habe jetzt einige Mandanten die ab 2009 Bilanzierungspflichtig sind, da sie die neuen Grenzen des § 241a HGB zumindest im Gewinn übertreffen. Nun habe ich aber auch ein Fall da weiß ich nicht was ich machen soll. Wenn ich mir die reinen Zahlen anschaue sieht es wie folgt aus Gewinn 2007 45.000,- Umsatz 300.000,-. , in 2008 Gewinn 40.000,- / Umsatz 285.000. Wir haben ihn bisher als 4/3-Rechner behandelt, da das FA den Mandanten noch nicht aufgefordert hat zu bilanzieren. Ab 2009 muss ich jetzt ja prüfen ob er nach HGB zur Bilanz verpflichtet ist. Nur wie mache ich das? Nach Bilanzrichtlinien oder nach 4/3-Richtlinien. Der Knackpunkt liegt darin, dass der Mandnat im Februar 2009 noch einen Boni für 2008 in Höhe von 25.000,- EUR bekommen hat. Wenn ich nach Bilanz bewerte, dann übersteigt sein Gewinn in 2008 die Grenze von 50.000 wenn ich jedoch den (zulässigen) Zufluss-Abfluss zu Grunde lege wäre er in 2009 nicht Buchführungspflichtig. Welche Bewertung ist die Richtige?? Danke Euch für ein paar Ideen.... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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28.05.2009, 15:47
Beitrag: #8
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RE: BilMoG ist durch!
Ich verlaß mich da ganz auf die Bewertung des Finanzamts
![]() Erst wenn dieses zur Bilanzierung auffordert, gehe ich dazu über. Es sei denn, ich wollte Gebühren schinden ![]() Oder ich benötige die Bilanz für den Investitionsabzugsbetrag. Oder der Mandant will es. Aber ansonsten wie immer: nicht freiwillig. |
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28.05.2009, 15:51
Beitrag: #9
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RE: BilMoG ist durch!
tosch schrieb:Ich verlaß mich da ganz auf die Bewertung des Finanzamts Ja, aber das HGB ist Gesetz!!!! Da wird nie und nimmer was vom FA kommen. Du machst Dich eventuell haftbar, da Du die Vermögenslage nicht richtig darstellst. Es geht hier nicht um Gebührenschinderei. Die Gesetze ändern sich... mit wie immer kann man auf die Nase fallen. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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28.05.2009, 16:29
Beitrag: #10
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RE: BilMoG ist durch!
Hier mal ein Ausschnitt aus einem BBK-Aufsatz,BBK Nr. 11 vom 05.06.2009 Seite 535
Zitat:4. Feststellung der Schwellenwerte Also ich tendiere auch zu Zufluss/Abfluss und damit keine Überschreitung der Grenzen. Ich such aber noch ein wenig weiter. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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