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BilMoG ist durch! - showbee - 03.04.2009 12:14 Hallo, soeben hat der Bundesrat das BilMoG in der Fassung des Rechtsausschusses "abgenickt": Spiegel-Online Bundesrat und hier die nun g�ltige Fassung: BR-Drs. 270/09 Gru�, showbee RE: BilMoG ist durch! - Taxman - 03.04.2009 19:09 ich freu mich schon ... RE: BilMoG ist durch! - Jive - 08.04.2009 18:53 Hurra ![]() Na dann mal schnell bei allen pr�fungspflichtigen Mandanten �berpr�fen, ob die immer noch pr�fungspflichtig sind.... Ich habe da n�mlich einen der war immer knapp �ber den Grenzen des � 276 HGB ( klein/mittelgross) und liegt nun darunter. Wenn ich dem sage, dass er den Termin mit dem Wirtschaftspr�fer absagen kann weil er in den letzten beiden jahren die neuen grenzen nicht �berschritten hat und damit nicht mehr pr�fungspflichtig ist gibts nen Fest :-) lg, Jive RE: BilMoG ist durch! - showbee - 08.04.2009 19:34 Jive schrieb:Wenn ich dem sage, dass er den Termin mit dem Wirtschaftspr�fer absagen kann weil er in den letzten beiden jahren die neuen grenzen nicht �berschritten hat und damit nicht mehr pr�fungspflichtig ist gibts nen Fest :-) aber vorher pr�fen, ob das auch f�r zur�ckliegende Zeitr�ume gilt, gel? RE: BilMoG ist durch! - Taxman - 08.04.2009 23:27 also wenn ich nun Art. 66 EGHGB zu dieser sp�ten stunde richtig verstanden habe, ist der JA 2009 deines mandanten nicht mehr pr�fungspflichtig. 2008 wird ja eh schon durch sein, vermute ich mal RE: BilMoG ist durch! - Jive - 12.04.2009 09:47 showbee schrieb:aber vorher pr�fen, ob das auch f�r zur�ckliegende Zeitr�ume gilt, gel? Also soweit ich das geh�rt habe, gilt der spass auch f�r zur�ckliegende Zeitr�ume. Zumindest hat auf unser letzten Bezirksversammlung unser Vertreter im Landesvorsitz uns extra auf diesen Sachverhalt hingewiesen. lg, Jive RE: BilMoG ist durch! - tolledeu - 28.05.2009 14:05 Hallo, ich greife das noch einmal auf aber auf eine Stufe niedriger... Ich habe jetzt einige Mandanten die ab 2009 Bilanzierungspflichtig sind, da sie die neuen Grenzen des � 241a HGB zumindest im Gewinn �bertreffen. Nun habe ich aber auch ein Fall da wei� ich nicht was ich machen soll. Wenn ich mir die reinen Zahlen anschaue sieht es wie folgt aus Gewinn 2007 45.000,- Umsatz 300.000,-. , in 2008 Gewinn 40.000,- / Umsatz 285.000. Wir haben ihn bisher als 4/3-Rechner behandelt, da das FA den Mandanten noch nicht aufgefordert hat zu bilanzieren. Ab 2009 muss ich jetzt ja pr�fen ob er nach HGB zur Bilanz verpflichtet ist. Nur wie mache ich das? Nach Bilanzrichtlinien oder nach 4/3-Richtlinien. Der Knackpunkt liegt darin, dass der Mandnat im Februar 2009 noch einen Boni f�r 2008 in H�he von 25.000,- EUR bekommen hat. Wenn ich nach Bilanz bewerte, dann �bersteigt sein Gewinn in 2008 die Grenze von 50.000 wenn ich jedoch den (zul�ssigen) Zufluss-Abfluss zu Grunde lege w�re er in 2009 nicht Buchf�hrungspflichtig. Welche Bewertung ist die Richtige?? Danke Euch f�r ein paar Ideen.... RE: BilMoG ist durch! - tosch - 28.05.2009 15:47 Ich verla� mich da ganz auf die Bewertung des Finanzamts ![]() Erst wenn dieses zur Bilanzierung auffordert, gehe ich dazu �ber. Es sei denn, ich wollte Geb�hren schinden ![]() Oder ich ben�tige die Bilanz f�r den Investitionsabzugsbetrag. Oder der Mandant will es. Aber ansonsten wie immer: nicht freiwillig. RE: BilMoG ist durch! - tolledeu - 28.05.2009 15:51 tosch schrieb:Ich verla� mich da ganz auf die Bewertung des Finanzamts Ja, aber das HGB ist Gesetz!!!! Da wird nie und nimmer was vom FA kommen. Du machst Dich eventuell haftbar, da Du die Verm�genslage nicht richtig darstellst. Es geht hier nicht um Geb�hrenschinderei. Die Gesetze �ndern sich... mit wie immer kann man auf die Nase fallen. LG T.D. RE: BilMoG ist durch! - Kiharu - 28.05.2009 16:29 Hier mal ein Ausschnitt aus einem BBK-Aufsatz,BBK Nr. 11 vom 05.06.2009 Seite 535 Zitat:4. Feststellung der Schwellenwerte Also ich tendiere auch zu Zufluss/Abfluss und damit keine �berschreitung der Grenzen. Ich such aber noch ein wenig weiter. |