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BilMoG ist durch! - Druckversion

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BilMoG ist durch! - showbee - 03.04.2009 12:14

Hallo,

soeben hat der Bundesrat das BilMoG in der Fassung des Rechtsausschusses "abgenickt":

Spiegel-Online
Bundesrat

und hier die nun g�ltige Fassung:

BR-Drs. 270/09

Gru�,
showbee


RE: BilMoG ist durch! - Taxman - 03.04.2009 19:09

ich freu mich schon ...


RE: BilMoG ist durch! - Jive - 08.04.2009 18:53

Hurra Tongue

Na dann mal schnell bei allen pr�fungspflichtigen Mandanten �berpr�fen, ob die immer noch pr�fungspflichtig sind....

Ich habe da n�mlich einen der war immer knapp �ber den Grenzen des � 276 HGB ( klein/mittelgross) und liegt nun darunter.

Wenn ich dem sage, dass er den Termin mit dem Wirtschaftspr�fer absagen kann weil er in den letzten beiden jahren die neuen grenzen nicht �berschritten hat und damit nicht mehr pr�fungspflichtig ist gibts nen Fest :-)

lg, Jive


RE: BilMoG ist durch! - showbee - 08.04.2009 19:34

Jive schrieb:Wenn ich dem sage, dass er den Termin mit dem Wirtschaftspr�fer absagen kann weil er in den letzten beiden jahren die neuen grenzen nicht �berschritten hat und damit nicht mehr pr�fungspflichtig ist gibts nen Fest :-)

aber vorher pr�fen, ob das auch f�r zur�ckliegende Zeitr�ume gilt, gel?


RE: BilMoG ist durch! - Taxman - 08.04.2009 23:27

also wenn ich nun Art. 66 EGHGB zu dieser sp�ten stunde richtig verstanden habe, ist der JA 2009 deines mandanten nicht mehr pr�fungspflichtig.

2008 wird ja eh schon durch sein, vermute ich mal


RE: BilMoG ist durch! - Jive - 12.04.2009 09:47

showbee schrieb:aber vorher pr�fen, ob das auch f�r zur�ckliegende Zeitr�ume gilt, gel?

Also soweit ich das geh�rt habe, gilt der spass auch f�r zur�ckliegende Zeitr�ume.

Zumindest hat auf unser letzten Bezirksversammlung unser Vertreter im Landesvorsitz uns extra auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

lg, Jive


RE: BilMoG ist durch! - tolledeu - 28.05.2009 14:05

Hallo,

ich greife das noch einmal auf aber auf eine Stufe niedriger...

Ich habe jetzt einige Mandanten die ab 2009 Bilanzierungspflichtig sind, da sie die neuen Grenzen des � 241a HGB zumindest im Gewinn �bertreffen.

Nun habe ich aber auch ein Fall da wei� ich nicht was ich machen soll. Wenn ich mir die reinen Zahlen anschaue sieht es wie folgt aus Gewinn 2007 45.000,- Umsatz 300.000,-. , in 2008 Gewinn 40.000,- / Umsatz 285.000. Wir haben ihn bisher als 4/3-Rechner behandelt, da das FA den Mandanten noch nicht aufgefordert hat zu bilanzieren. Ab 2009 muss ich jetzt ja pr�fen ob er nach HGB zur Bilanz verpflichtet ist. Nur wie mache ich das? Nach Bilanzrichtlinien oder nach 4/3-Richtlinien. Der Knackpunkt liegt darin, dass der Mandnat im Februar 2009 noch einen Boni f�r 2008 in H�he von 25.000,- EUR bekommen hat.

Wenn ich nach Bilanz bewerte, dann �bersteigt sein Gewinn in 2008 die Grenze von 50.000 wenn ich jedoch den (zul�ssigen) Zufluss-Abfluss zu Grunde lege w�re er in 2009 nicht Buchf�hrungspflichtig. Welche Bewertung ist die Richtige??

Danke Euch f�r ein paar Ideen....


RE: BilMoG ist durch! - tosch - 28.05.2009 15:47

Ich verla� mich da ganz auf die Bewertung des Finanzamts Cool

Erst wenn dieses zur Bilanzierung auffordert, gehe ich dazu �ber.
Es sei denn, ich wollte Geb�hren schinden Wink
Oder ich ben�tige die Bilanz f�r den Investitionsabzugsbetrag.
Oder der Mandant will es.

Aber ansonsten wie immer: nicht freiwillig.


RE: BilMoG ist durch! - tolledeu - 28.05.2009 15:51

tosch schrieb:Ich verla� mich da ganz auf die Bewertung des Finanzamts Cool

Erst wenn dieses zur Bilanzierung auffordert, gehe ich dazu �ber.
Es sei denn, ich wollte Geb�hren schinden Wink
Oder ich ben�tige die Bilanz f�r den Investitionsabzugsbetrag.
Oder der Mandant will es.

Aber ansonsten wie immer: nicht freiwillig.

Ja,

aber das HGB ist Gesetz!!!! Da wird nie und nimmer was vom FA kommen. Du machst Dich eventuell haftbar, da Du die Verm�genslage nicht richtig darstellst. Es geht hier nicht um Geb�hrenschinderei.

Die Gesetze �ndern sich... mit wie immer kann man auf die Nase fallen.

LG T.D.


RE: BilMoG ist durch! - Kiharu - 28.05.2009 16:29

Hier mal ein Ausschnitt aus einem BBK-Aufsatz,BBK Nr. 11 vom 05.06.2009 Seite 535

Zitat:4. Feststellung der Schwellenwerte

Zur Feststellung, ob ein �berschreiten der Schwellenwerte an den in � 241a HGB genannten Abschlussstichtagen nicht zu erwarten ist, gen�gt eine �berschl�gige Ermittlung unter Ber�cksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften. So ist auch fortlaufend zu �berwachen, ob weiterhin die Voraussetzungen f�r die Befreiung vorliegen 5)Fu�note ansehen .

Wurden bisher kaufm�nnische B�cher gef�hrt, sind diese Grundlage f�r die Pr�fung, ob die Schwellenwerte nicht �berschritten sind. Nach seinem �bergang zur Einnahmen-�berschussrechnung muss anschlie�end zu jedem folgenden Abschlussstichtag ermittelt werden, ob die Schwellenwerte nicht �berschritten sind. Das ist ebenfalls erforderlich, wenn ein Unternehmer bereits vor Inkrafttreten von � 241a HGB den Gewinn durch Einnahmen-�berschussrechnung ermittelt. Da bereits der Gewinn durch Einnahmen-�berschussrechnung ermittelt wird, w�re es praxisgerecht, auf dieser Grundlage auch das Nicht-�berschreiten der Schwellenwerte zu �berwachen.

Hat ein Kaufmann zwar B�cher gef�hrt und einen Abschluss gemacht, weist aber die Buchf�hrung schwerwiegende, ihre Ordnungsm��igkeit ausschlie�ende M�ngel auf, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auf der Grundlage einer Einnahmen-�berschussrechnung sch�tzen 6)Fu�note ansehen . Wenn es m�glich ist, aufgrund einer Einnahmen-�berschussrechnung die Besteuerungsgrundlagen f�r den Gewinn zu sch�tzen, spricht nichts dagegen, nach dem Ergebnis einer Einnahmen-�berschussrechnung auch zu entscheiden, ob die Schwellenwerte nicht �berschritten sind.

Handelt es sich um eine Neugr�ndung, kommt es darauf an, ob die Schwellenwerte am ersten Abschlussstichtag nach der Neugr�ndung nicht �berschritten werden (� 241a Satz 2 HGB). Hier muss sich der Kaufmann schon zu Beginn seiner Gesch�ftst�tigkeit entscheiden, ob er seiner Gewinnermittlung eine Einnahmen-�berschussrechnung oder eine kaufm�nnische Buchf�hrung zugrunde legt. Es w�rde dem Sinn von � 241a HGB widersprechen, wenn der Kaufmann zun�chst �aus Gr�nden der Vorsicht� eine doppelte Buchf�hrung einrichten m�sste und erst, wenn sich am ersten Abschlussstichtag ergibt, dass die Schwellenwerte zu diesem Zeitpunkt nicht �berschritten sind, f�r das zweite Gesch�ftsjahr den Gewinn durch Einnahmen-�berschussrechnung ermitteln d�rfte. Bei einer Neugr�ndung kommt es daher darauf an, ob f�r den Kaufmann bereits zu Beginn seiner Gesch�ftst�tigkeit ein �berschreiten der Schwellenwerte am ersten Abschlussstichtag nicht zu erwarten ist.

Also ich tendiere auch zu Zufluss/Abfluss und damit keine �berschreitung der Grenzen. Ich such aber noch ein wenig weiter.