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Berücksichtigung nachträglicher Belege
29.07.2011, 09:28
Beitrag: #2
RE: Berücksichtigung nachträglicher Belege
zaunkönig schrieb:Muss FA eine Änderung der Vorsteuerbeträge lediglich aus der Antragstellung heraus vornehmen?

Jein. Das Finanzamt muss zustimmen, § 168 Satz 2 AO. In den meisten Fällen erfolgt die Zustimmung konkludent, also durch Auszahlung.

Die Forderung nach einer neuen Erklärung halte ich für übertrieben.

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RE: Berücksichtigung nachträglicher Belege - ecro - 29.07.2011 09:28

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