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Berücksichtigung nachträglicher Belege - Druckversion

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Berücksichtigung nachträglicher Belege - zaunkönig - 29.07.2011 08:54

Hallo,

Steuerpflichtiger hat weder Erklärungen noch Bescheide und bekommt diese auch von seinem Berater nicht ausgehändigt (Honorardisput und Mängelleistung des Beraters).
Er kommt an die Unterlagen nicht ran.

Er reicht beim FA Unterlagen nach und begeht den daraus resultierenden Vorsteueranspruch mit einfachem Änderungsantrag.

FA verweigert die Bearbeitung und verlangt geänderte Erklärungen, will aber auch die bestehenden Bescheide nicht herausgeben.


Bitte was soll das denn?

Muss FA eine Änderung der Vorsteuerbeträge lediglich aus der Antragstellung heraus vornehmen?


RE: Berücksichtigung nachträglicher Belege - ecro - 29.07.2011 09:28

zaunkönig schrieb:Muss FA eine Änderung der Vorsteuerbeträge lediglich aus der Antragstellung heraus vornehmen?

Jein. Das Finanzamt muss zustimmen, § 168 Satz 2 AO. In den meisten Fällen erfolgt die Zustimmung konkludent, also durch Auszahlung.

Die Forderung nach einer neuen Erklärung halte ich für übertrieben.