29.07.2011, 08:54
Hallo,
Steuerpflichtiger hat weder Erklärungen noch Bescheide und bekommt diese auch von seinem Berater nicht ausgehändigt (Honorardisput und Mängelleistung des Beraters).
Er kommt an die Unterlagen nicht ran.
Er reicht beim FA Unterlagen nach und begeht den daraus resultierenden Vorsteueranspruch mit einfachem Änderungsantrag.
FA verweigert die Bearbeitung und verlangt geänderte Erklärungen, will aber auch die bestehenden Bescheide nicht herausgeben.
Bitte was soll das denn?
Muss FA eine Änderung der Vorsteuerbeträge lediglich aus der Antragstellung heraus vornehmen?
Steuerpflichtiger hat weder Erklärungen noch Bescheide und bekommt diese auch von seinem Berater nicht ausgehändigt (Honorardisput und Mängelleistung des Beraters).
Er kommt an die Unterlagen nicht ran.
Er reicht beim FA Unterlagen nach und begeht den daraus resultierenden Vorsteueranspruch mit einfachem Änderungsantrag.
FA verweigert die Bearbeitung und verlangt geänderte Erklärungen, will aber auch die bestehenden Bescheide nicht herausgeben.
Bitte was soll das denn?
Muss FA eine Änderung der Vorsteuerbeträge lediglich aus der Antragstellung heraus vornehmen?