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Belgien
16.02.2009, 10:44
Beitrag: #1
Belgien
Hallo,

ich habe von einem Mandanten ein paar Zinsbescheinigungen samt Abschlagssteuer für die Einkommensteuererklärung seiner Tochter bekommen. Die Abschlagsteuer wollen sie zurückbekommen.
Tochter lebt von Gehalt > T€ 50 einer (nichtstaatlichen) Firma in Belgien.

Tochter behauptet, ihr belgischer Stb hätte ihr gesagt, das belgische Gehalt bleibe in D aufgrund § 50 d EStG komplett steuerfrei.

Der BMF v. 21.07.05 sagt zu § 50d:

" Bei Einkünften N ... wird die unter Progressionsvorbehalt erfolgende Freistellung ... nur unter bestimmte Voraussetzungen gewährt."

Also wird doch der Progressionsvorbehalt angewendet, oder gibt´s da noch eine spezielle Regelung?

Gruß

tosch
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Belgien - tosch - 16.02.2009 10:44
RE: Belgien - limo - 16.02.2009, 11:43
RE: Belgien - tosch - 16.02.2009, 12:44
RE: Belgien - limo - 16.02.2009, 13:09
RE: Belgien - tosch - 16.02.2009, 15:57

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