Abgeltungssteuer und Fünftelregelung
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11.12.2008, 22:08
Beitrag: #1
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Abgeltungssteuer und Fünftelregelung
X erhält in 2009 eine Abfindung 100.000,00, die Fünftelregelung ist anzuwenden.
Ansonsten hat er keine Einkünfte. Er will in 2009 einen Spekulationsgewinn von 50.000,00 erzielen (gut, da musste ich erstmal lachen :-)). Durch die Abgeltungssteuer würde dieser Betrag ja nicht in die Berechnung der Einkünfte für die Fünftelregelung eingreifen. Im Jahressteuergesetzt ist jedenfalls keine Änderung des § 34 EStG vorgesehen. Vergessen oder beabsichtigt ?!? :-) Für meinen logischen Verstand ist es jedenfalls nicht logisch... |
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Abgeltungssteuer und Fünftelregelung - PiranhaVS - 11.12.2008 22:08
RE: Abgeltungssteuer und Fünftelregelung - showbee - 11.12.2008, 22:33
RE: Abgeltungssteuer und Fünftelregelung - PiranhaVS - 11.12.2008, 22:59
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