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steuerliches Einlagekonto
09.12.2008, 23:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 23:23 von Lemgun.)
Beitrag: #8
RE: steuerliches Einlagekonto
Hm, nach § 17 Abs. 4 EStG ist als Veräußerungspreis der gemeine Wert des zurückgezahlten Vermögens anzusehen.

Ich kann mir vorstellen, dass durch den unterjährigen Jahresüberschuss von ca. 100 T¤ schon der gemeine Wert gestiegen ist, so dass statt der zurückgezahlten 75 T¤ aus dem stl. Einlagekonto dafür der höhere gemeine Wert als Veräußerungspreis angesetzt werden kann.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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steuerliches Einlagekonto - tolledeu - 06.11.2008, 14:04
RE: steuerliches Einlagekonto - Lemgun - 09.12.2008 23:21
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 12:30
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 14:21

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