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steuerliches Einlagekonto
09.12.2008, 15:55
Beitrag: #7
RE: steuerliches Einlagekonto
Habe auch so einen Fall:

GmbH-Gründung zum 01.01.2008 im Wege der Sacheinlage. Eingebracht werden Werte i.H.v. 100.000 €. Davon gehen 25 T€ ins Stammkapital und 75 T€ in die Kapitalrücklage. In 2008 erzielt die GmbH einen JÜ von ca. 100 T€ davon sollen im Dezember 80 T€ als Vorabausschüttung ausgeschüttet werden.

M.E. werden davon nun 75 T€ aus dem stl. Einlagekonto ausgeschüttet. Gewinn nach § 17 hat er nicht, weil AK in gleicher Höhe entgegenstehen. Also wäre die Ausschüttung in dieser Höhe steuerfrei.

Das Ergebnis erscheint mir merkwürdig, weil ja ein Gewinn ausgeschüttet wird, der tatsächlich erzielt wurde.

Liege ich da falsch?

Gruß

towel day
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Nachrichten in diesem Thema
steuerliches Einlagekonto - tolledeu - 06.11.2008, 14:04
RE: steuerliches Einlagekonto - towel day - 09.12.2008 15:55
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 12:30
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 14:21

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