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steuerliches Einlagekonto
08.12.2008, 10:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.12.2008 10:27 von tolledeu.)
Beitrag: #5
RE: steuerliches Einlagekonto
Lemgun schrieb:§ 27 Abs. 1 Satz 3 KStG:

Zitat:Maßgebend ist m.E. immer der ausschüttbare Gewinn zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Wie sah denn der ausschüttbare Gewinn zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres aus?

s.Eingangsposting

[quote]festgest. stl.Einlagekonto 250.000
- Stammkapital 25.000
- Bilanzgewinn 64.000 zum 31.7.08

abw.Wj

Mandant möchte eine Vorabausschüttung in Höhe von 40 Tsd. Gehe ich Richtig in der Annahme, das ich hier (vollständig) aus dem stl. Einlagekonto ausschütte und keine KapESt anmelden muss.

Meine Rechnung nach § 27 KStG: 64.000
- 25.000
-250.000
ausschüttbarer Gewinn = 0

Der Gewinn im WJ 2008 betrug 28.000 EUR
Im WJ 2007 waren die Werte ähnlich. Die Berechnung des ausschüttbaren Gewinns somit auch 0,-.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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steuerliches Einlagekonto - tolledeu - 06.11.2008, 14:04
RE: steuerliches Einlagekonto - tolledeu - 08.12.2008 10:24
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 12:30
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 14:21

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