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Dienstleistungskommission
03.12.2008, 22:38
Beitrag: #1
Dienstleistungskommission
Hallo Zusammen,

stehe grade auf dem Schlauch.

Es gibt ein Unternehmen A in Deutschland und ein Schwesterunternehmen B im EU-Ausland. Beide betreiben Im- und Export. Bzgl. einer für beide Unternehmen relevanten Transport-Rechtsfrage konsultiert A einen RA in Deutschland. Der berät und rechnet mit dt. USt an A ab. Vereinbarungsgemäß soll sich B aber zu 50% an den Kosten beteiligen.

Wie muß A das jetzt an B ustl. abrechnen? Handelt es sich um eine Dienstleistungskommission gem § 3 Nr. 11 UStG? M.E. nicht, weil die Beratung nicht auf fremde Rechnung eingekauft wurde.

Vielen Dank!

Gruß

towel day
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Dienstleistungskommission - towel day - 03.12.2008 22:38

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