Dienstleistungskommission
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03.12.2008, 22:38
Beitrag: #1
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Dienstleistungskommission
Hallo Zusammen,
stehe grade auf dem Schlauch. Es gibt ein Unternehmen A in Deutschland und ein Schwesterunternehmen B im EU-Ausland. Beide betreiben Im- und Export. Bzgl. einer für beide Unternehmen relevanten Transport-Rechtsfrage konsultiert A einen RA in Deutschland. Der berät und rechnet mit dt. USt an A ab. Vereinbarungsgemäß soll sich B aber zu 50% an den Kosten beteiligen. Wie muß A das jetzt an B ustl. abrechnen? Handelt es sich um eine Dienstleistungskommission gem § 3 Nr. 11 UStG? M.E. nicht, weil die Beratung nicht auf fremde Rechnung eingekauft wurde. Vielen Dank! Gruß towel day |
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Nachrichten in diesem Thema |
Dienstleistungskommission - towel day - 03.12.2008 22:38
RE: Dienstleistungskommission - Lemgun - 06.12.2008, 17:48
RE: Dienstleistungskommission - towel day - 08.12.2008, 10:20
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