03.12.2008, 22:38
Hallo Zusammen,
stehe grade auf dem Schlauch.
Es gibt ein Unternehmen A in Deutschland und ein Schwesterunternehmen B im EU-Ausland. Beide betreiben Im- und Export. Bzgl. einer für beide Unternehmen relevanten Transport-Rechtsfrage konsultiert A einen RA in Deutschland. Der berät und rechnet mit dt. USt an A ab. Vereinbarungsgemäß soll sich B aber zu 50% an den Kosten beteiligen.
Wie muß A das jetzt an B ustl. abrechnen? Handelt es sich um eine Dienstleistungskommission gem § 3 Nr. 11 UStG? M.E. nicht, weil die Beratung nicht auf fremde Rechnung eingekauft wurde.
Vielen Dank!
stehe grade auf dem Schlauch.
Es gibt ein Unternehmen A in Deutschland und ein Schwesterunternehmen B im EU-Ausland. Beide betreiben Im- und Export. Bzgl. einer für beide Unternehmen relevanten Transport-Rechtsfrage konsultiert A einen RA in Deutschland. Der berät und rechnet mit dt. USt an A ab. Vereinbarungsgemäß soll sich B aber zu 50% an den Kosten beteiligen.
Wie muß A das jetzt an B ustl. abrechnen? Handelt es sich um eine Dienstleistungskommission gem § 3 Nr. 11 UStG? M.E. nicht, weil die Beratung nicht auf fremde Rechnung eingekauft wurde.
Vielen Dank!