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steuerliches Einlagekonto
10.11.2008, 16:15
Beitrag: #3
RE: steuerliches Einlagekonto
ph�nix schrieb:KStG � 27 (1)S. 3 beachten: Erst nach Aussch�ttung "Bilanzgewinn" ist "Aussch�ttung" aus demsteuerlichen Einlagekonto m�glich.

Hallo,

das ist ja gerade mein Problem, wenn ich in die Feststellungserkl�rung gehe und die entsprechenden o.g. Zahlen eintrage, ergibt sich ein aussch�ttbarer Gewinn von 0,- EUR. Dennoch bin ich der Meinung, kann die Gesellschaft aussch�tten und zwar aus den Einlagekonto ohne den Bilanzgewinn von 64 antasten zu m�ssen/d�rfen. So zumindest verstehe ich auch den Erlass Rdnr. 14 vom 04.06.2003

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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steuerliches Einlagekonto - tolledeu - 06.11.2008, 14:04
RE: steuerliches Einlagekonto - tolledeu - 10.11.2008 16:15
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 12:30
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 14:21

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