Geselleschafterbeschluss
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29.06.2007, 18:06
Beitrag: #1
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Geselleschafterbeschluss
Hallo
ich habe einmal eine Frage. Macht ihr bei GmbH´s zu jeder Vertragsänderung mit dem Gesellschafter (.z.B. Geschäftsfüherervertrag, Mietvertrag usw.) immer auch einen Gesellschafterbeschluss ? Oder würdet ihr sagen der Vertrag an sich reicht aus ? Blöde Frage, gibt es hier gesetzliche Grundlagen ? Schonmal vielen Dank und ein schönes WE |
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Nachrichten in diesem Thema |
Geselleschafterbeschluss - PiranhaVS - 29.06.2007 18:06
RE: Geselleschafterbeschluss - zaunkönig - 29.06.2007, 18:21
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