29.06.2007, 18:06
Hallo
ich habe einmal eine Frage.
Macht ihr bei GmbH´s zu jeder Vertragsänderung mit dem Gesellschafter (.z.B. Geschäftsfüherervertrag, Mietvertrag usw.) immer auch einen Gesellschafterbeschluss ?
Oder würdet ihr sagen der Vertrag an sich reicht aus ?
Blöde Frage, gibt es hier gesetzliche Grundlagen ?
Schonmal vielen Dank und ein schönes WE
ich habe einmal eine Frage.
Macht ihr bei GmbH´s zu jeder Vertragsänderung mit dem Gesellschafter (.z.B. Geschäftsfüherervertrag, Mietvertrag usw.) immer auch einen Gesellschafterbeschluss ?
Oder würdet ihr sagen der Vertrag an sich reicht aus ?
Blöde Frage, gibt es hier gesetzliche Grundlagen ?
Schonmal vielen Dank und ein schönes WE