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Betriebsausgabe oder Werbungskosten
30.09.2008, 08:12
Beitrag: #6
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Hallo Piranha!

also aus der Steuersystematik heraus würde ich Betriebsausgaben melden. Folgende (theoretische) Begründung: für Betriebsausgaben gilt qua Gesetz das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG), für Werbungskosten eigentlich nur das Finalitätsprinzip (§ 9 EStG). Zwar legt der BFH den WK Begriff in st. Rspr. nach dem Veranlassungsprinzip aus, um zu einer Gleichbehandlung zu kommen, aber... niemand weiss halt, was in den Köpfen von Richtern & Politikern vorgeht. Nicht dass der BFH auf den Trichter kommt § 9 EStG wieder wortlautgetreu auszulegen bzw. dass die Politik wieder auf die Idee kommt in einem Steueränderungsgesetz das Finalitätsprinzip zu beschwören.

Mfg

showbee
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RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - showbee - 30.09.2008 08:12

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