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Betriebsausgabe oder Werbungskosten - Druckversion

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Betriebsausgabe oder Werbungskosten - PiranhaVS - 29.09.2008 18:54

Hallo,


mal eine praktische Frage an die hier vertretene Finanzverwaltung:-)

Ich habe einen Mandanten, der ein Aufbaustudium beginnt (unstreitig WK/BA).

Leider weiss er noch nicht so recht, was er danach damit anfangen möchte:

- Gewerbebetrieb (besteht bisher schon) weiterführen
- Arbeitnehmertätigkeit (eventuell nach Abschluss des Studiums)

Wie wäre es für das FA am geschicktesten ?

Erklären als Betriebsausgabe und einen Hinweis hierauf geben ?

Oder ist es grundsätzlich egal ?

Viele Grüße...


RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - Petz - 29.09.2008 19:54

Mir persönlich wäre es egal.


RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - Kiharu - 29.09.2008 20:18

Mir ehrlich gesagt auch. Nimms in den Gewerbebetrieb, wird wohl weniger Nachfragen bedeuten.


RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - Hans-Christian - 29.09.2008 20:27

Und man bekommt noch Vorsteuer zurück?


RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - PiranhaVS - 29.09.2008 20:40

@Kiharu


Jein... Wenn in einem Jahr 0 Betriebseinnahmen und 35.000,00 Euro Betriebsausgaben sind kommt garantiert eine Rückfrage:-)

@Christian

Nein denn das Studium ist im Ausland...


Aber schonmal danke für die Hinweise...


RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - showbee - 30.09.2008 08:12

Hallo Piranha!

also aus der Steuersystematik heraus würde ich Betriebsausgaben melden. Folgende (theoretische) Begründung: für Betriebsausgaben gilt qua Gesetz das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG), für Werbungskosten eigentlich nur das Finalitätsprinzip (§ 9 EStG). Zwar legt der BFH den WK Begriff in st. Rspr. nach dem Veranlassungsprinzip aus, um zu einer Gleichbehandlung zu kommen, aber... niemand weiss halt, was in den Köpfen von Richtern & Politikern vorgeht. Nicht dass der BFH auf den Trichter kommt § 9 EStG wieder wortlautgetreu auszulegen bzw. dass die Politik wieder auf die Idee kommt in einem Steueränderungsgesetz das Finalitätsprinzip zu beschwören.

Mfg

showbee


RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - zaunkönig - 30.09.2008 12:12

Hallo,

ich sehe noch einen praktischen Hintergrund für den BA-Abzug:

Als BA erfolgt volle Berücksichtigung der Kosten.


Aus Sicht der Finanzverwaltung dürfte es momentan wirklich egal sein. Das kann sich aber ändern und damit auch die Besteuerung.

Würde der Steuerpflichtige jetzt die Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner gewerblichen Tätigkeit sehen und einen BA-Abzug vornehmen, dann müsste eine eventuell spätere Entscheidung den Gewerbebetrieb zugunsten einer nichtselbständigen Tätigkeit aufzugeben, in der Folge zu dem Ergebnis führen, dass eben der betriebliche Zusammenhang nicht gegeben war. Folge wäre die nachträgliche Berücksichtigung als WK.


RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - showbee - 30.09.2008 12:56

zaunkönig schrieb:ich sehe noch einen praktischen Hintergrund für den BA-Abzug:
Als BA erfolgt volle Berücksichtigung der Kosten.

Hi,

den versteh ich jetzt nicht. WK Abzug ist doch nicht begrenzt. Auch bei neg. Eink. aus § 19 EStG ist bspw. Verlustvortrag mgl. oder was meinst du?

mfg

showbee


RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - zaunkönig - 30.09.2008 13:12

Hallo,

wenn negativ erklärt werden kann, dann hast Du recht.

Aber der WK-Pauschbetrag ist ja ohnehin vorhanden und würde somit den Aufwand jedes Jahr mindern.

Ist aber müßig darüber nachzudenken, solange eben auch keine Einkünfte nach § 19 EStG erzielt werden.


War ein theoretischer Gedankenansatz meinerseits.


RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten - showbee - 30.09.2008 14:30

@ZK: ah, § 9a EStG. Ja, dass ist tatsächlich von Sinn. Obwohl dann die FinVerw wohl dazu tendieren wird, die Ausgaben als WK darzustellen um nicht tatsächliche BA und fiktive WK (Pausch) ansetzen zu müssen. Da muss man schon als Kellner nebenbei in Medizin promovieren um hier beides zu erhalten...