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Dopp. HHF oder Umzugskosten?
28.09.2008, 21:36
Beitrag: #3
RE: Dopp. HHF oder Umzugskosten?
DHHF wird wohl nicht vorliegen, da bestimmt nich 2mal mtl. in eine verlassene Wohnung aufgesucht wird. (Umzug erfolgte ja vermutlich mit ...)
Die Miete der nichtgenutzten Wohnung ist als Umzugskosten abzugsfähig. Siehe § 8 (4) BUKG.

Es wäre sowohl die in B als auch die in D.
Zum Beispiel 1 Monat bereits Miete gezahlt in der zukünftigen Wohnung aber erst nach 1 Monat eingezogen und 2 Monate in der alten Wohnung, da umgezogen, aber noch Miete 2 Monate noch zahlen müssen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Dopp. HHF oder Umzugskosten? - Hans-Christian - 28.09.2008 21:36

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