Hallo,
bin im Arbeitnehmer-Bereich nicht mehr up2date. Meiner Meinung nach ist der folgende Fall in jedem Fall Werbungskosten, aber ist das eine DHHF oder schlichte Umzugskosten?
Bis 30.10. besteht Wohnung und Arbeit in der Stadt D, die Arbeit wird gek�ndigt und eine Arbeit in B (ca. 600km Entfernung) aufgenommen. Der AN mietet eine Wohnung bereits in B auf unbestimmte Zeit, m�chte jedoch w�hrend der Probephase des neuen Jobs die alte Wohnung noch nicht voll aufgeben, da in D der Wohnungsmarkt "mies" ist. Also zieht der AN zum 01.11. um, hat aber zwei Mieten f�r zwei Monate am Hals!
M.E. w�re die Miete f�r die Alt-Wohnung noch WK aus Umzug. Allerdings bin ich mir da nicht sehr sicher, da er die Wohnung ja nur beh�lt, weil der neue Job in die Probephase geht. K�ndigen k�nnte er die Wohnung in D schon vorher. Oder k�nnte man das als DHHF f�r 2 Monate in B darstellen?
Achso, ist nat�rlich alles Single, keine Kinder, keine Frau etc. pp.
Danke f�r eure Einsch�tzung.
showbee
Umzugskosten schlie�e ich aus, da die Aufwendungen nicht im Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn man aus dem alten Mietvertrag nicht eher rauskommt wg. K�ndigungsfristen usw.. Aber soweit ich erkenne, wird die alte Wohnung ja aus "feien St�cken" beibehalten. Ergo keine Umzugskosten. F�r n�here Einzelheit m�sste ich jedoch in einen LSt-Kommentar schauen.
Also sind wir bei DHHF. Da man ja seinen Lebensmittelpunkt ja nun nicht von jetzt auf gleich verlagert und gute Gr�nde f�r das Beibehalten in der Probezeit vorliegen, sehe ich hier zumindest bis zum Ablauf der Probezeit eine DHHF. Danach kommt es auf den Lebensmittelpunkt an und das ist bei Ledigen ja immer wie "Pudding an die Wand nageln".
DHHF wird wohl nicht vorliegen, da bestimmt nich 2mal mtl. in eine verlassene Wohnung aufgesucht wird. (Umzug erfolgte ja vermutlich mit ...)
Die Miete der nichtgenutzten Wohnung ist als Umzugskosten abzugsf�hig. Siehe � 8 (4) BUKG.
Es w�re sowohl die in B als auch die in D.
Zum Beispiel 1 Monat bereits Miete gezahlt in der zuk�nftigen Wohnung aber erst nach 1 Monat eingezogen und 2 Monate in der alten Wohnung, da umgezogen, aber noch Miete 2 Monate noch zahlen m�ssen.
Mir ist nicht ganz klar, wie der "Umzug" erfolgte.
1. Steht die alte Wg. 2 Monate leer? Dann liegen keine Heimfahrten vor und damit kann keine DHF vorliegen. Aber Umzugskosten mit dopp. Mietzahlung.
2. Es wurde ein neuer Haushalt am Arbeitsort begr�ndet, dann ist es eine DHF mit Heimfahrten usw. und nach 2 Monaten Ende der DHF. Dann w�ren bei Begr�ndung der Zweitwg. nur die tats. Umzugskosten absetzbar.
Tats. scheint es aber, wie oben beschrieben, so zu sein, da� die 1. Variante zutrifft. Wenn die K�ndigung der alten Wg. schon zum 30.10. m�glich gewesen w�re, ist die alte Miete nicht berufl. veranlasst, sodern eher aus priv. "Sicherheitsgr�nden".
Ich wollte an dieser Stelle noch mal klarstellen, dass ich bei meiner Beantwortung davon ausgegangen bin, dass die Haushalt in der ersten Wohnung zumindest �bergangsweise noch besteht. Quasi Opas Variante 2.
Hallo,
also genaugenommen ist die Person nicht recht gut m�bliert. Der Auszug aus dem Elternhaus war erst vor einem Jahr. In der alten Wohnung verbleiben ca. 80% der M�bel, lediglich die Klappcouch zieht schon mit um. Beide Wohnungen bleiben genutzt. Es sieht m.E. nach DHHF aus. Zwar ist der neue Job der Wunsch, aber eine K�ndigung auch seitens des AG bleibt denkbar. Insoweit besteht bei Umzug auch die M�glichkeit, dass die Wohnung in B bereits nach 2 Monaten gek�ndigt wird (dort mtl. K�ndigungsfrist). Ich tendiere dazu eine DHHF f�r 2 Monate anzunehmen. Ein paar Heimfahrten an die alte Wohnung werden sicherlich vorgenommen. Auch wegen "Abwicklung" des neu aufgebauten "Freundeskreises". Soweit alles gut geht und nach 2 Monaten die Probezeit in einen regul�ren Vertrag �bergeht, w�rde ich zu dem Ergebnis tendieren: 2 Monate DHHF mit Heimfahrten, VMA und allem Pipapo und danach Umzugskosten.
der showbee
achso, Danke schon f�r euer zahlreiches Feedback!!!