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Dopp. HHF oder Umzugskosten? - Druckversion

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Dopp. HHF oder Umzugskosten? - showbee - 28.09.2008 12:46

Hallo,

bin im Arbeitnehmer-Bereich nicht mehr up2date. Meiner Meinung nach ist der folgende Fall in jedem Fall Werbungskosten, aber ist das eine DHHF oder schlichte Umzugskosten?

Bis 30.10. besteht Wohnung und Arbeit in der Stadt D, die Arbeit wird gekündigt und eine Arbeit in B (ca. 600km Entfernung) aufgenommen. Der AN mietet eine Wohnung bereits in B auf unbestimmte Zeit, möchte jedoch während der Probephase des neuen Jobs die alte Wohnung noch nicht voll aufgeben, da in D der Wohnungsmarkt "mies" ist. Also zieht der AN zum 01.11. um, hat aber zwei Mieten für zwei Monate am Hals!

M.E. wäre die Miete für die Alt-Wohnung noch WK aus Umzug. Allerdings bin ich mir da nicht sehr sicher, da er die Wohnung ja nur behält, weil der neue Job in die Probephase geht. Kündigen könnte er die Wohnung in D schon vorher. Oder könnte man das als DHHF für 2 Monate in B darstellen?

Achso, ist natürlich alles Single, keine Kinder, keine Frau etc. pp.

Danke für eure Einschätzung.

showbee


RE: Dopp. HHF oder Umzugskosten? - Kiharu - 28.09.2008 17:59

Umzugskosten schließe ich aus, da die Aufwendungen nicht im Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn man aus dem alten Mietvertrag nicht eher rauskommt wg. Kündigungsfristen usw.. Aber soweit ich erkenne, wird die alte Wohnung ja aus "feien Stücken" beibehalten. Ergo keine Umzugskosten. Für nähere Einzelheit müsste ich jedoch in einen LSt-Kommentar schauen.

Also sind wir bei DHHF. Da man ja seinen Lebensmittelpunkt ja nun nicht von jetzt auf gleich verlagert und gute Gründe für das Beibehalten in der Probezeit vorliegen, sehe ich hier zumindest bis zum Ablauf der Probezeit eine DHHF. Danach kommt es auf den Lebensmittelpunkt an und das ist bei Ledigen ja immer wie "Pudding an die Wand nageln".


RE: Dopp. HHF oder Umzugskosten? - Hans-Christian - 28.09.2008 21:36

DHHF wird wohl nicht vorliegen, da bestimmt nich 2mal mtl. in eine verlassene Wohnung aufgesucht wird. (Umzug erfolgte ja vermutlich mit ...)
Die Miete der nichtgenutzten Wohnung ist als Umzugskosten abzugsfähig. Siehe § 8 (4) BUKG.

Es wäre sowohl die in B als auch die in D.
Zum Beispiel 1 Monat bereits Miete gezahlt in der zukünftigen Wohnung aber erst nach 1 Monat eingezogen und 2 Monate in der alten Wohnung, da umgezogen, aber noch Miete 2 Monate noch zahlen müssen.


RE: Dopp. HHF oder Umzugskosten? - Opa - 29.09.2008 10:09

Mir ist nicht ganz klar, wie der "Umzug" erfolgte.

1. Steht die alte Wg. 2 Monate leer? Dann liegen keine Heimfahrten vor und damit kann keine DHF vorliegen. Aber Umzugskosten mit dopp. Mietzahlung.

2. Es wurde ein neuer Haushalt am Arbeitsort begründet, dann ist es eine DHF mit Heimfahrten usw. und nach 2 Monaten Ende der DHF. Dann wären bei Begründung der Zweitwg. nur die tats. Umzugskosten absetzbar.

Tats. scheint es aber, wie oben beschrieben, so zu sein, daß die 1. Variante zutrifft. Wenn die Kündigung der alten Wg. schon zum 30.10. möglich gewesen wäre, ist die alte Miete nicht berufl. veranlasst, sodern eher aus priv. "Sicherheitsgründen".


RE: Dopp. HHF oder Umzugskosten? - Kiharu - 29.09.2008 10:31

Ich wollte an dieser Stelle noch mal klarstellen, dass ich bei meiner Beantwortung davon ausgegangen bin, dass die Haushalt in der ersten Wohnung zumindest übergangsweise noch besteht. Quasi Opas Variante 2.


RE: Dopp. HHF oder Umzugskosten? - showbee - 29.09.2008 10:32

Hallo,

also genaugenommen ist die Person nicht recht gut möbliert. Der Auszug aus dem Elternhaus war erst vor einem Jahr. In der alten Wohnung verbleiben ca. 80% der Möbel, lediglich die Klappcouch zieht schon mit um. Beide Wohnungen bleiben genutzt. Es sieht m.E. nach DHHF aus. Zwar ist der neue Job der Wunsch, aber eine Kündigung auch seitens des AG bleibt denkbar. Insoweit besteht bei Umzug auch die Möglichkeit, dass die Wohnung in B bereits nach 2 Monaten gekündigt wird (dort mtl. Kündigungsfrist). Ich tendiere dazu eine DHHF für 2 Monate anzunehmen. Ein paar Heimfahrten an die alte Wohnung werden sicherlich vorgenommen. Auch wegen "Abwicklung" des neu aufgebauten "Freundeskreises". Soweit alles gut geht und nach 2 Monaten die Probezeit in einen regulären Vertrag übergeht, würde ich zu dem Ergebnis tendieren: 2 Monate DHHF mit Heimfahrten, VMA und allem Pipapo und danach Umzugskosten.

der showbee


RE: Dopp. HHF oder Umzugskosten? - showbee - 29.09.2008 10:35

achso, Danke schon für euer zahlreiches Feedback!!!