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Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange?
27.06.2008, 17:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2008 17:48 von meyer.)
Beitrag: #7
RE: Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange?
Catja schrieb:Ja, - das Urteil hatte ich gelesen.

Ich hatte nur befürchet, dass das Wahlrecht eben, - wenn 1 x per se ausgeübt, nicht mehr änderbar gewesen wäre.
Sobald der Bescheid, in dem ausgeübt wurde, nicht mehr änderbar ist, ist das m. E. auch so. Nicht ganz im Klaren bin ich mir im Moment, was bei späteren Bescheidänderungen, etwa wegen der Ergebnisbeteiligung, ist.
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RE: Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange? - meyer - 27.06.2008 17:47

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