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Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange?
27.06.2008, 17:18
Beitrag: #6
RE: Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange?
Ja, - das Urteil hatte ich gelesen.

Ich hatte nur befürchet, dass das Wahlrecht eben, - wenn 1 x per se ausgeübt, nicht mehr änderbar gewesen wäre.

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RE: Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange? - Catja - 27.06.2008 17:18

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