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Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange?
27.06.2008, 14:29
Beitrag: #4
RE: Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange?
Beim 7g war ja aber auch Bedingung, dass eine Investitonsabsicht am 31.12. vorlag, das war natürlich nachträglich nicht mehr änderbar.

Den 82b hingegen würde ich in die gleiche Schublade packen wie das Wahlrecht zwischen getrennter und Zusammenveranlagung.[/align]
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RE: Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange? - Petz - 27.06.2008 14:29

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