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Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange?
27.06.2008, 14:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2008 14:24 von Petz.)
Beitrag: #2
RE: Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange?
Meiner Meinung nach a) und b).

Wir sind ja nicht bei einer Bilanzberichtigung, § 7g oder ähnlichem.

Zu dieser Aussage
Zitat:"Die Ausübung des Wahlrechtes ist auch nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für das Aufwandsentstehungsjahr möglich."
fällt mir allerdings auch kein Beispiel einSad
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RE: Wahlrecht § 82b EStDV: wie lange? - Petz - 27.06.2008 14:23

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