FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
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16.06.2008, 14:59
Beitrag: #22
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Hallo,
möchte hier noch einmal zum eigenen Verständnis nachhaken. Zitat:Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen als verfassungswidrig oder als gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßend angesehen werden. Änderungen dieser Regelungen werden von Amts wegen berücksichtigt: ein E I N S P R U C H ist insoweit N I C H T E R F O R D E R L I C H. Soweit Original-Rechtsbehelfsbelehrung eines ESt-Bescheides 2007, und auch verständlich. Was, wenn AdV beantragt wurde, dass BVerfG zum Ergebnis kommt, dass Verfassungswidrigkeit vorliegt, jedoch dem Gesetzgeber die Möglichkeit lässt nachzubessern und das verfassungsrechtsverletzende Gesetz bis einschließlich 2008 aus Haushaltssicherungsgründen bestehen lässt? Was, wenn der Gesetzgeber einen Nichtanwendungserlass herausgeben würde? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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