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FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
07.06.2008, 19:39
Beitrag: #20
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Zitat:3. 06.06.2008 Eingang weiter TEE mit Datum vom 05.06.2008

Ich gehe davon aus, dass es Dir vornehmlich um diese Entscheidungen geht. Diese gelten erst am 09.05.2008 als bekanntgeben. Alles was zwischen dem Tag der Aufgabe zur Post und der Bekanntgabe passiert, muss sich das Finanzamt auf die Fahnen schreiben. Dafür gibt es m.E. Rechtsprechung.

Zitat:06.06.2008 selber nochmal Az. BFH gefaxt (früh).

Das heisst, allerspätestens am 06.06.08 (wohl eher schon am 05.06. mit der Mail) und damit vor Bekanntgabe der TEE war dem Finanzamt bekannt, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe vorliegen.

Diese TEE sind daher rechtswidrig. Nun stehen dir 2 Möglichkeiten offen:
1. Anschreiben an das Finanzamt über den Vorstehen dort den Sachverhalt nochmals darstellen und darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe vor Bekanntgabe der TEE vorlagen. Deshalb eindringlich um isolierte Aufhebung der TEE bitten (heisst im Fachterminus so) zur Vermeidung weitere Klageverfahren.

2. Sollte das nichts bringen (was ich nicht hoffe), so bleibt Dir nur der Weg zum Gericht mit Klageantrag "isolierte Aufhebung der TEE".

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE - Kiharu - 07.06.2008 19:39

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