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FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
03.06.2008, 19:31
Beitrag: #9
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Kiharu schrieb:Ja, dieser Teil steht auch weiterhin in den Bescheiden.

Fraglich ist nur, welche Fallkonstellation unter diesen
Zitat:Eine Änderung komme nach dem Wortlaut des § 165 Abs. 1 AO dann nicht in Betracht, wenn das Steuergesetz verfassungskonform ausgelegt werden könne, es also nicht zu einer Unvereinbarkeitserklärung mit der Verfassung komme. In diesen Fällen könne effektiver Rechtsschutz nur durch ein Einspruchsverfahren, verbunden mit einer Verfahrensruhe erreicht werden.
Gesichtspunkt passen sollte?

Mir fällt da hinsichtlich der Entfernungspauschale nichts ein, was nicht durch die Vorläufigkeit gedeckt wäre. Falls Sie Gedanken diesbezüglich entwickelt haben, würden mich diese sehr interessieren.

Sie meinen also, da es beim BVerfG anhängig ist, muss zwangsläufig entschieden werden, ob die Regelung verfassungskonform oder verfassungswidrig ist?

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE - Lemgun - 03.06.2008 19:31

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