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FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
02.06.2008, 21:42
Beitrag: #6
RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Vielen Dank, Kiharu.

Zitat:Der Vorläufigkeitsvermerk, den die FinVerw den Einkommensteuerbescheiden regelmäßig beifüge, sei nicht ausreichend: Wer als steuerlicher Laie den amtlichen Zusatz im Vorläufigkeitsvermerk - "Änderungen dieser Regelungen werden von Amts wegen berücksichtigt; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich" – lese, wähne sich in Rechtssicherheit. Unter diesem Gesichtspunkt könne z.B ein Steuerbescheid aufgrund des Vorläufigkeitsvermerks geändert werden, wenn ein Steuergesetz vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden sei. Eine Änderung komme nach dem Wortlaut des § 165 Abs. 1 AO dann nicht in Betracht, wenn das Steuergesetz verfassungskonform ausgelegt werden könne, es also nicht zu einer Unvereinbarkeitserklärung mit der Verfassung komme. In diesen Fällen könne effektiver Rechtsschutz nur durch ein Einspruchsverfahren, verbunden mit einer Verfahrensruhe erreicht werden.

Dieser Teil steht doch aber immer noch in den Bescheiden auch bezüglich der Entfernungspauschale.?

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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