Betreuertätigkeit
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30.04.2008, 17:26
Beitrag: #1
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Betreuertätigkeit
lt. LStR: "Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen umfasst außer der Dauerpflege auch Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung durch ambulante Pflegedienste, z. B. Unterstützung bei der Grund- und Behandlungspflege, bei häuslichen Verrichtungen und Einkäufen, beim Schriftverkehr, bei der Altenhilfe entsprechend § 71 SGB XII , z. B. Hilfe bei der Wohnungs- und Heimplatzbeschaffung, in Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, ..."
wäre die Aufwandsentschädigung (323,- p.a.) der Tätigkeit als nebenberufl. Betreuer nach § 3. 26 EStR eigentl. steuerfrei. Laut einer Verwaltungsanw. des FinMin Niedersachsen vom 10.7.2003 Aktenzeichen: S 2337 - 117 - 35 Gesetz(e): BGB § 1835a sind es aber sonst. EK nach § 22 EStG. Ist das nicht eigentlich ein Widerspruch. Hab eine Mandantin die Gehörlose betreut. Bisher hab ich die Entschädigung immer n. 3/26 stfr. bekommen. Jetzt bin ich über diese Verw.-anw. gestolpert. Kennt sich damit jemand aus? |
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Betreuertätigkeit - Opa - 30.04.2008 17:26
RE: Betreuertätigkeit - Kiharu - 30.04.2008, 20:54
RE: Betreuertätigkeit - Opa - 02.05.2008, 12:08
RE: Betreuertätigkeit - showbee - 02.05.2008, 12:11
RE: Betreuertätigkeit - Opa - 02.05.2008, 16:28
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