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Betreuertätigkeit - Opa - 30.04.2008 17:26 lt. LStR: "Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen umfasst außer der Dauerpflege auch Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung durch ambulante Pflegedienste, z. B. Unterstützung bei der Grund- und Behandlungspflege, bei häuslichen Verrichtungen und Einkäufen, beim Schriftverkehr, bei der Altenhilfe entsprechend § 71 SGB XII , z. B. Hilfe bei der Wohnungs- und Heimplatzbeschaffung, in Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, ..." wäre die Aufwandsentschädigung (323,- p.a.) der Tätigkeit als nebenberufl. Betreuer nach § 3. 26 EStR eigentl. steuerfrei. Laut einer Verwaltungsanw. des FinMin Niedersachsen vom 10.7.2003 Aktenzeichen: S 2337 - 117 - 35 Gesetz(e): BGB § 1835a sind es aber sonst. EK nach § 22 EStG. Ist das nicht eigentlich ein Widerspruch. Hab eine Mandantin die Gehörlose betreut. Bisher hab ich die Entschädigung immer n. 3/26 stfr. bekommen. Jetzt bin ich über diese Verw.-anw. gestolpert. Kennt sich damit jemand aus? RE: Betreuertätigkeit - Kiharu - 30.04.2008 20:54 Es kommt darauf an, ob es eine Betreuung nach § 1835a BGB ist. Nur diese Betreuungstätigkeit fällt nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Habe noch eine andere Verfügung gefunden, die da differenzierter ist. Schau mal nach OFD Hannover 28.9.2004, S 2121 - 55 - StO 211/ S 2121 - 109 - StH 211 Viel Erfolg RE: Betreuertätigkeit - Opa - 02.05.2008 12:08 Danke, sehr informativ. RE: Betreuertätigkeit - showbee - 02.05.2008 12:11 wahlweise auch FinMin. Bayern, Erlass vom 7.4. 2004 - 32/34 - S 2337 – DB 2004, S. 1177, ist aber bestimmt wortgleich. RE: Betreuertätigkeit - Opa - 02.05.2008 16:28 Ja danke, hatte wohl Glück, daß das FA bisher nicht so genau hingesehen hat. |