§ 7 h
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25.03.2021, 17:08
Beitrag: #1
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§ 7 h
Da hab ich doch mal ein Problemchen:
§7 h = Erstjahr + 7 weitere = 9% weitere 4 Jahre = 7% 2018 waren die 9% eigentlich vorbei, aber ich hab es nicht gemerkt und das FA auch nicht. Also weiter 9% berücksichtigt. jetzt in 2019 wurde es gemerkt und nur 7% berücksichtigt. Soweit alles in Ordnung. Jetzt steht aber in den Erläuterungen 2019: "Da im Vj. eine zu hohe Afa gewährt wurde, verringert sich die Afa in 2021 auf Betrag x." (5 %). Es würde zwar die Sache richtig stellen, aber ich wage zu bezweifeln, daß das FA bei der Veranlagung 21 dran denkt und frage mich ob dies zulässig ist? |
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§ 7 h - Opa - 25.03.2021 17:08
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