25.03.2021, 17:08
Da hab ich doch mal ein Problemchen:
§7 h = Erstjahr + 7 weitere = 9%
weitere 4 Jahre = 7%
2018 waren die 9% eigentlich vorbei, aber ich hab es nicht gemerkt und das FA auch nicht. Also weiter 9% berücksichtigt.
jetzt in 2019 wurde es gemerkt und nur 7% berücksichtigt.
Soweit alles in Ordnung.
Jetzt steht aber in den Erläuterungen 2019: "Da im Vj. eine zu hohe Afa gewährt wurde, verringert sich die Afa in 2021 auf Betrag x." (5 %).
Es würde zwar die Sache richtig stellen, aber ich wage zu bezweifeln, daß das FA bei der Veranlagung 21 dran denkt und frage mich ob dies zulässig ist?
§7 h = Erstjahr + 7 weitere = 9%
weitere 4 Jahre = 7%
2018 waren die 9% eigentlich vorbei, aber ich hab es nicht gemerkt und das FA auch nicht. Also weiter 9% berücksichtigt.
jetzt in 2019 wurde es gemerkt und nur 7% berücksichtigt.
Soweit alles in Ordnung.
Jetzt steht aber in den Erläuterungen 2019: "Da im Vj. eine zu hohe Afa gewährt wurde, verringert sich die Afa in 2021 auf Betrag x." (5 %).
Es würde zwar die Sache richtig stellen, aber ich wage zu bezweifeln, daß das FA bei der Veranlagung 21 dran denkt und frage mich ob dies zulässig ist?