Bescheidzustellung ins Ausland
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16.05.2015, 10:18
Beitrag: #3
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Bescheidzustellung ins Ausland
ps wenn das Leistungsgebot aber die Monatsfrist zugrunde legt, dann ist es zwar rechtswidrig, aber bindet das FA, bis er - unter den Voraussetzungen des § 130 Abs 2 AO - zurückgenommen wird. Also wird der Mdt sich einfach an die Fälligkeitsbestimmung halten können.
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Nachrichten in diesem Thema |
Bescheidzustellung ins Ausland - frankts - 15.05.2015, 11:02
RE: Bescheidzustellung ins Ausland - Stadtkatze - 15.05.2015, 21:58
Bescheidzustellung ins Ausland - showbee - 16.05.2015 10:18
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