15.05.2015, 11:02
Ein Einkommensteuerbescheid für einen im Ausland wohnenden Mandanten wird aufgrund erteilter Zustellungsvollmacht an unsere Kanzlei zugestellt. Aus der Fälligkeit der Steuernachzahlung ist ersichtlich, dass die Bekanntgabefiktion (1 Monat) des § 122 Abs. 2 Nr. AO zur Anwendung gekommen ist. In der RB-Belehrung steht zur Bekanntgabe nur die übliche 3-Tage Fiktion.
Nach dem Wortlaut des § 122 ist doch die hier für die Fälligkeit der Zahlung unterstellte Bekanntgabe von 1 Monat m. E. falsch.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass für die Fristberechnung die Fälligkeit der Zahlung in diesem Fall nicht zugrunde legen darf.
Andere Lösung kann doch nict sein - oder?
Grüße aus dem verregneten Tail Bayerns
frankts
Nach dem Wortlaut des § 122 ist doch die hier für die Fälligkeit der Zahlung unterstellte Bekanntgabe von 1 Monat m. E. falsch.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass für die Fristberechnung die Fälligkeit der Zahlung in diesem Fall nicht zugrunde legen darf.
Andere Lösung kann doch nict sein - oder?
Grüße aus dem verregneten Tail Bayerns
frankts