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Bescheidzustellung ins Ausland - frankts - 15.05.2015 11:02 Ein Einkommensteuerbescheid für einen im Ausland wohnenden Mandanten wird aufgrund erteilter Zustellungsvollmacht an unsere Kanzlei zugestellt. Aus der Fälligkeit der Steuernachzahlung ist ersichtlich, dass die Bekanntgabefiktion (1 Monat) des § 122 Abs. 2 Nr. AO zur Anwendung gekommen ist. In der RB-Belehrung steht zur Bekanntgabe nur die übliche 3-Tage Fiktion. Nach dem Wortlaut des § 122 ist doch die hier für die Fälligkeit der Zahlung unterstellte Bekanntgabe von 1 Monat m. E. falsch. Ich gehe eigentlich davon aus, dass für die Fristberechnung die Fälligkeit der Zahlung in diesem Fall nicht zugrunde legen darf. Andere Lösung kann doch nict sein - oder? Grüße aus dem verregneten Tail Bayerns frankts RE: Bescheidzustellung ins Ausland - Stadtkatze - 15.05.2015 21:58 Die Bekanntgabe erfolgte im Inland, und daher ist die 3 - Tage-Fiktion richtig. Wo sich der Inhaltsadressat aufhält, ist egal. Bescheidzustellung ins Ausland - showbee - 16.05.2015 10:18 ps wenn das Leistungsgebot aber die Monatsfrist zugrunde legt, dann ist es zwar rechtswidrig, aber bindet das FA, bis er - unter den Voraussetzungen des § 130 Abs 2 AO - zurückgenommen wird. Also wird der Mdt sich einfach an die Fälligkeitsbestimmung halten können. |