Zuordnung BAL
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09.02.2015, 15:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2015 15:48 von Opa.)
Beitrag: #1
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Zuordnung BAL
angenommen unterst. Person ist vom 01.01.-31.05. ohne EK.
Ab 01.06. 1.500,- mtl. BAL. Unterstützungszeitraum wird nun v. 01.01.-30.06. geltend gemacht, da Lohnzahlung für Juni erst in Juli gezahlt wird. Sind diese 1.500,- v. Juni trotzdem als eigenes EK für den Unterstützungszeitraum zu werten, obwohl erst in Juli gezahlt? Bisher blieben die 1.500,- immer unberücksichtigt (§ 11 EStG), jetzt rechnet das FA dies mit rein. Gab es da Veränderungen? |
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Zuordnung BAL - Opa - 09.02.2015 15:47
RE: Zuordnung BAL - Opa - 13.02.2015, 13:48
RE: Zuordnung BAL - Stadtkatze - 13.02.2015, 14:54
RE: Zuordnung BAL - Opa - 13.02.2015, 17:22
RE: Zuordnung BAL - Stadtkatze - 13.02.2015, 21:12
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