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GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
21.05.2014, 19:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2014 19:34 von Lemgun.)
Beitrag: #4
RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
Ich hoffe mal nicht, dass er beherrschend ist, und damit sozialversicherungsfrei. Nicht das da auch noch 30 % an die Knappschaft abgeführt wurden, die dann VGA wären. Die Pauschsteuer in Höhe von 2% nach § 40a Abs. 2 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html funktioniert nur bei Rentenversicherungspflicht. Sonst ist nach Lohnsteuerkarten-Merkmalen steuerpflichtig abzurechnen. Warum dass dann noch auf Aushilfslöhne (bzw. nunmehr Löhne für Minijobs) gebucht werden soll erschließt sich mir nicht.

Ich nutze das Konto Löhne für Minijobs nur dann, wenn ein schnelles Berechnen der 2% zu ermöglichen ist, die ja auch auf einem extra Konto landen.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - tosch - 20.05.2014, 08:39
RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - Lemgun - 21.05.2014 19:26

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