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GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - tosch - 20.05.2014 08:39 Wir zweifeln, ob das € 450 Gehalt eines UG-Gesellschafter-Geschäftsführers als Ges-GF-Gehalt oder unter den Aushilfslöhnen auszuweisen ist. ![]() Wie macht Ihr das? Gibt es dazu eine Vorgabe? RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - phönix - 20.05.2014 09:25 Da beides richtig ist, kannst Du keinen Fehler machen. Und Betriebsausgabe ist es in Normalfall auch noch.... Da gibt es mangels Androhung hochnotpeinlicher Strafen für Falschausweis von Aushilfslöhnen wohl schlicht kein Problem. RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - Jive - 21.05.2014 18:27 Ich persöhnlich würde das eindeutig dem GF gehalt zuordnen, da es definitiv ein GF-Lohn ist! (egal wieviel der verdient) NAch meinem Verständnis ist ein dauerhafter GF ( auch wenn er nur 450,-- bekommt) nämlich keine "Aushilfe"..... Wie bezeichnet sich den der Ges-GF den selbst auf seiner Visitenkarte und den Geschäftspapieren?? Als GF oder als Aushilfe??? lg, Jive RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - Lemgun - 21.05.2014 19:26 Ich hoffe mal nicht, dass er beherrschend ist, und damit sozialversicherungsfrei. Nicht das da auch noch 30 % an die Knappschaft abgeführt wurden, die dann VGA wären. Die Pauschsteuer in Höhe von 2% nach § 40a Abs. 2 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html funktioniert nur bei Rentenversicherungspflicht. Sonst ist nach Lohnsteuerkarten-Merkmalen steuerpflichtig abzurechnen. Warum dass dann noch auf Aushilfslöhne (bzw. nunmehr Löhne für Minijobs) gebucht werden soll erschließt sich mir nicht. Ich nutze das Konto Löhne für Minijobs nur dann, wenn ein schnelles Berechnen der 2% zu ermöglichen ist, die ja auch auf einem extra Konto landen. RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - phönix - 21.05.2014 21:05 Allein bei den Verprobungsmöglichkeiten, die sich aus diesem kleinen Problem ergeben, da lacht doch das Herz ... Und im nächsten Jahr haben wir mindestens eine Verdoppelung der zu buchenden Konten, da allein bei den Geschäftsführergehältern eine Aufteilung erfolgen muss in: - Geschäftsführergehälter bis zu 450 € - Geschäftsführergehälter mehr als 450 € - Zahlungen an Geschäftsführer im Rahmen eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustausches und das ganze jeweils unterteilt in Zahlungen an: - Geschäftsführer, die Mehrheitsgesellschafter sind - Geschäftsführer, die Minderheitsgesellschafter sind - Geschäftsführer, die nahestehende Personen sind - fremde Dritte Da haben wir dann schon zwölf Möglichkeiten, die Geschäftsführergehälter zu buchen. Und wenn dann im übernächsten Jahr die Verprobungen immer noch nicht aufgehen, gibt es vier Möglichkeiten: - die Gründung einer Kommission, die die Aufgabe erhält, eine exakte Buchungsanweisung auszuarbeiten, die im Verordnungswege von der Bundesregierung erlassen wird oder - die Einführung des automatisierten Verfahrens zur Aufforderung an den Steuerpflichtigen zwecks Klärung oder - die Beförderung der Programmierer oder - die Kapitulation vor den Zahlen Sorry, das musste jetzt mal sein. RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - showbee - 21.05.2014 21:52 Ein Problem habe ich mit deinen "vier Möglichkeiten"; es kann keine Kommission sein, denn wenn du nicht mehr weiter weißt, dann bilde einen Arbeitskreis. Auf Kommission reimt sich einfach nichts, das kann es nicht sein. RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - phönix - 21.05.2014 23:54 Doch, Weißt Du keinen Rat, mein Sohn dann gründe eine Kommission! GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - showbee - 22.05.2014 07:21 Mist... RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - Jive - 22.05.2014 12:33 (21.05.2014 23:54)phönix schrieb: Weißt Du keinen Rat, mein Sohn Und ist der Rat dann blanker Hohn, war schuld daran die Kommission. RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - tosch - 23.05.2014 08:44 Der GF-Sold bleibt wie gewollt auf Aushilfslohn da ist er schon ![]() ![]() |