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46(3)
31.05.2007, 22:42
Beitrag: #1
46(3)
Jetzt hab ich mal eine wahrscheinlich dumme Frage:

Ich hab einen Mandanten, der ist Schüler. Hat ein paar Englischstunden gegeben und dafür einen Betrag <410 Euro eingenommen. Nach § 46(3) EStG kein Problem.

Da er außerdem noch Lohnsteuerabzug hatte, mache ich die EStE. Natürlich als Service.

Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben?

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46(3) - ecro - 31.05.2007 22:42
RE: 46(3) - PiranhaVS - 31.05.2007, 22:49
RE: 46(3) - ecro - 31.05.2007, 23:36
RE: 46(3) - Petz - 01.06.2007, 12:38
RE: 46(3) - ecro - 05.06.2007, 21:39

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