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31.05.2007, 22:42
Beitrag: #1
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Jetzt hab ich mal eine wahrscheinlich dumme Frage:
Ich hab einen Mandanten, der ist Schüler. Hat ein paar Englischstunden gegeben und dafür einen Betrag <410 Euro eingenommen. Nach § 46(3) EStG kein Problem. Da er außerdem noch Lohnsteuerabzug hatte, mache ich die EStE. Natürlich als Service. Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben? ® |
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Nachrichten in diesem Thema |
46(3) - ecro - 31.05.2007 22:42
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