Steuerberater

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Jetzt hab ich mal eine wahrscheinlich dumme Frage:

Ich hab einen Mandanten, der ist Schüler. Hat ein paar Englischstunden gegeben und dafür einen Betrag <410 Euro eingenommen. Nach § 46(3) EStG kein Problem.

Da er außerdem noch Lohnsteuerabzug hatte, mache ich die EStE. Natürlich als Service.

Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben?
Hallo,


such nicht weiter, dass muss nicht angegeben werden sondern wird von Amts wegen gewährt...

achte nur darauf, dass es das Datev-Programm auch berechnet, sonst weichen Bescheid und deine Berechnung ab und das finde ich immer peinlich wenn das (wegen einem Fehler von mir) passiert...
Danke. Ich war auch schon in Gedanken dabei, das nicht einzutragen und es dem FA halt formlos zu schreiben.

Du geißt da Wasser auf meine Mühle :-)


Zitat:achte nur darauf, dass es das Datev-Programm auch berechnet,

Das Komische ist, ich weiß eigentlich immer, was rauskommen muß. Und nichts anders als das geht raus. Zum Glück erlaubt DATEV ja mittlerweile die Nachbearbeitung.
ecro schrieb:Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben?

Ja, besser ist das.

Anlage GSE als freiberufliche Einkünfte.

Die Härteregelung des § 46 (3) wird automatisch vom Rechner des FA berücksichtigt.
Petz schrieb:Die Härteregelung des § 46 (3) wird automatisch vom Rechner des FA berücksichtigt.

Klar. Sonst Einspruch.
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