31.05.2007, 22:42
Jetzt hab ich mal eine wahrscheinlich dumme Frage:
Ich hab einen Mandanten, der ist Schüler. Hat ein paar Englischstunden gegeben und dafür einen Betrag <410 Euro eingenommen. Nach § 46(3) EStG kein Problem.
Da er außerdem noch Lohnsteuerabzug hatte, mache ich die EStE. Natürlich als Service.
Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben?
Ich hab einen Mandanten, der ist Schüler. Hat ein paar Englischstunden gegeben und dafür einen Betrag <410 Euro eingenommen. Nach § 46(3) EStG kein Problem.
Da er außerdem noch Lohnsteuerabzug hatte, mache ich die EStE. Natürlich als Service.
Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben?