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46(3) - ecro - 31.05.2007 22:42 Jetzt hab ich mal eine wahrscheinlich dumme Frage: Ich hab einen Mandanten, der ist Schüler. Hat ein paar Englischstunden gegeben und dafür einen Betrag <410 Euro eingenommen. Nach § 46(3) EStG kein Problem. Da er außerdem noch Lohnsteuerabzug hatte, mache ich die EStE. Natürlich als Service. Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben? RE: 46(3) - PiranhaVS - 31.05.2007 22:49 Hallo, such nicht weiter, dass muss nicht angegeben werden sondern wird von Amts wegen gewährt... achte nur darauf, dass es das Datev-Programm auch berechnet, sonst weichen Bescheid und deine Berechnung ab und das finde ich immer peinlich wenn das (wegen einem Fehler von mir) passiert... RE: 46(3) - ecro - 31.05.2007 23:36 Danke. Ich war auch schon in Gedanken dabei, das nicht einzutragen und es dem FA halt formlos zu schreiben. Du geißt da Wasser auf meine Mühle :-) Zitat:achte nur darauf, dass es das Datev-Programm auch berechnet, Das Komische ist, ich weiß eigentlich immer, was rauskommen muß. Und nichts anders als das geht raus. Zum Glück erlaubt DATEV ja mittlerweile die Nachbearbeitung. RE: 46(3) - Petz - 01.06.2007 12:38 ecro schrieb:Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben? Ja, besser ist das. Anlage GSE als freiberufliche Einkünfte. Die Härteregelung des § 46 (3) wird automatisch vom Rechner des FA berücksichtigt. RE: 46(3) - ecro - 05.06.2007 21:39 Petz schrieb:Die Härteregelung des § 46 (3) wird automatisch vom Rechner des FA berücksichtigt. Klar. Sonst Einspruch. |