Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
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29.10.2013, 16:34
Beitrag: #24
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
(28.10.2013 15:41)meyer schrieb: Das BMF hat, ich glaube ab 2011 die neue Berechnung für allgemein anzuwenden erklärt, daher wurden für 2011 immer die neuen Berechnungen angefordert. In den allermeisten Fällen änderte sich dadurch aber nichts. Ich hatte einen Fall, in dem es günstiger wurde, da kann man sich dann für frühere Jahre auf die günstigere Berechnung berufen.Das BMF-Schreiben ist v. 13.09.2010, gültig ab 01.01.2010. Und die neue Berechnungsgrundlage kam heute auch schon: während ursprünglich auf Basis von JLZ (Jahresleistungszahlen) 14 Jahre (1933-1976) mit Beitragszahlungen von mehr als dem Höchstbeitrag zur ges. RV und ein Rentenanteil von 9,96 % ausgewiesen waren, sind es lt. neuer Bescheinigung nur noch 5 Jahre (1973-1977) und 1,28 %. Sieht irgendwie nach Klärungsbedarf aus. |
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