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Elterngeld und Progressionsvorbehlat
20.06.2013, 20:16
Beitrag: #3
RE: Elterngeld und Progressionsvorbehlat
BFH 20.9.2012 VI R 22/12

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 61/12

Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst j; EStG § 32b Abs 2 S 1 Nr 1

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 14.2.2012 (12 K 6/11)
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RE: Elterngeld und Progressionsvorbehlat - fliederus2 - 20.06.2013 20:16

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