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Elterngeld und Progressionsvorbehlat - Jive - 20.06.2013 10:55 noch ein interessantes Verfahren zum "Offenhalten": Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden? Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil v. 14.2.2012 - 12 K 6/11 Revision anhängig beim BFH AZ: III R 61/12 lg, Jive RE: Elterngeld und Progressionsvorbehlat - Brande - 20.06.2013 12:28 (20.06.2013 10:55)Jive schrieb: Vorinstanz: Ich weiß von diesem anhängigen AZ in dieser Sache: VI R 22/12 siehe hier: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=155303&fk=1&spid=1296&spk=1282&sfk=1&opv=13686 RE: Elterngeld und Progressionsvorbehlat - fliederus2 - 20.06.2013 20:16 BFH 20.9.2012 VI R 22/12 Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 61/12 Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden? -- Zulassung durch FG -- Rechtsmittelführer: Verwaltung EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst j; EStG § 32b Abs 2 S 1 Nr 1 Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 14.2.2012 (12 K 6/11) |