Steuerberater

Normale Version: Elterngeld und Progressionsvorbehlat
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noch ein interessantes Verfahren zum "Offenhalten":

Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden?

Vorinstanz:

FG Niedersachsen, Urteil v. 14.2.2012 - 12 K 6/11


Revision anhängig beim BFH

AZ: III R 61/12

lg, Jive
(20.06.2013 10:55)Jive schrieb: [ -> ]Vorinstanz:

FG Niedersachsen, Urteil v. 14.2.2012 - 12 K 6/11


Revision anhängig beim BFH

AZ: III R 61/12

lg, Jive

Ich weiß von diesem anhängigen AZ in dieser Sache:

VI R 22/12

siehe hier:

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=...&opv=13686
BFH 20.9.2012 VI R 22/12

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 61/12

Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst j; EStG § 32b Abs 2 S 1 Nr 1

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 14.2.2012 (12 K 6/11)
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