20.06.2013, 10:55
noch ein interessantes Verfahren zum "Offenhalten":
Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden?
Vorinstanz:
FG Niedersachsen, Urteil v. 14.2.2012 - 12 K 6/11
Revision anhängig beim BFH
AZ: III R 61/12
lg, Jive
Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden?
Vorinstanz:
FG Niedersachsen, Urteil v. 14.2.2012 - 12 K 6/11
Revision anhängig beim BFH
AZ: III R 61/12
lg, Jive