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Elterngeld und Progressionsvorbehlat
20.06.2013, 10:55
Beitrag: #1
Elterngeld und Progressionsvorbehlat
noch ein interessantes Verfahren zum "Offenhalten":

Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden?

Vorinstanz:

FG Niedersachsen, Urteil v. 14.2.2012 - 12 K 6/11


Revision anhängig beim BFH

AZ: III R 61/12

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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Elterngeld und Progressionsvorbehlat - Jive - 20.06.2013 10:55

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