Elterngeld und Progressionsvorbehlat
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20.06.2013, 10:55
Beitrag: #1
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Elterngeld und Progressionsvorbehlat
noch ein interessantes Verfahren zum "Offenhalten":
Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden? Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil v. 14.2.2012 - 12 K 6/11 Revision anhängig beim BFH AZ: III R 61/12 lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Elterngeld und Progressionsvorbehlat - Jive - 20.06.2013 10:55
RE: Elterngeld und Progressionsvorbehlat - Brande - 20.06.2013, 12:28
RE: Elterngeld und Progressionsvorbehlat - fliederus2 - 20.06.2013, 20:16
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