§ 8b (1) oder (2) KStG
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13.11.2007, 18:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2007 18:51 von Buchi.)
Beitrag: #2
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RE: § 8b (1) oder (2) KStG
Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sind doch gerade Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto keine Einnahmen i. S. des § 20 EStG oder? Somit dürften sie doch erst garnicht von § 8b EStG erfasst werden oder?
Ich meine damit, eine nicht steuerbare Ausschüttung müsste dann ja auch garnicht erst steuerfrei gestellt werden oder? Bei der Gesamtbetrachtung dürfte das Ganze dann nur einmal besteuert worden sein. Und genau das bezweifel ich, weil Einlagen ja grundsätzlich schonmal besteuert wurden. Darf ich fragen, wie das steuerliche Einlagekonto auf 5 Mio angewachsen ist, wo doch die Beteiligung nur mit 2 Mio ausgewiesen ist? Ich frage das aus Interessen, weil doch Einlagen von der A-GmbH in die Z- GmbH bei der A-GmbH zu einer Erhöhung des Beteiligungsansatzes hätten führen müssen. Gruß Buchi |
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§ 8b (1) oder (2) KStG - PiranhaVS - 13.11.2007, 17:04
RE: § 8b (1) oder (2) KStG - Buchi - 13.11.2007 18:49
RE: § 8b (1) oder (2) KStG - PiranhaVS - 13.11.2007, 18:57
RE: § 8b (1) oder (2) KStG - Buchi - 13.11.2007, 21:03
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